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   BVerwG, 28.07.1966 - IV B 91.66   

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https://dejure.org/1966,7473
BVerwG, 28.07.1966 - IV B 91.66 (https://dejure.org/1966,7473)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1966 - IV B 91.66 (https://dejure.org/1966,7473)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1966 - IV B 91.66 (https://dejure.org/1966,7473)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Beseitigung von Wochenendhäusern - Landschaftsteil zur Erholung der großstädtischen Bevölkerung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1966 - IV B 91.66
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 35 BBauG ist schließlich hinreichend geklärt, daß ein Wochenendhaus in einem der Erholung der großstädtischen Bevölkerung dienenden Landschaftsteil des Außenbereichs "nicht die landwirtschaftliche Nutzung dieses Gebiets ergänzt" (vgl. hierzu BVerwGE 19, 75).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 B 102.84

    Nachprüfbarkeit des bei Abrissverfügungen auf Grund landesrechtlicher

    Ob die Genehmigung eines oder einiger Bauvorhaben einer Abrißverfügung entgegensteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - BRS 17 Nr. 35 oder Beschluß vom 28. Juli 1966 - BVerwG 4 B 91.66 - BRS 17 Nr. 141).
  • BVerwG, 09.08.1985 - 4 B 146.85

    Revisibilität von Landesrecht

    Was als rechtfertigender Grund sachbezogener Differenzierung in der Ausübung des Ermessens zu gelten hat, bestimmt sich für den Bereich des § 104 Abs. 1 der Landesbauordnung wiederum nach der landesgesetzlichen Zielsetzung und nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - BRS 17 Nr. 35, Beschluß vom 28. Juli 1966 - BVerwG 4 B 91.66 - BRS 17 Nr. 141).
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